Möchten Sie mehr wissen?
Wil je meer weten?
Sie möchten eine Frage stellen, die aus der Beschreibung noch nicht beantwortet wurde?
Nehmen Sie weiter unten einfach Kontakt zu uns auf!
Wil je een vraag stellen die nog niet beantwoord is in de beschrijving?
Neem dan hieronder eenvoudig contact met ons op!
Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.
Adresse des Ferienhauses
Ferienhaus "Seewind"
(Bezeichnung bei Landal: Schelpenrode 6)
Kontaktdaten des Ferienparks:
Landal Strandpark Duynhille
Oude Nieuwlandseweg 11B
3253 LL Ouddorp
Niederlande
Kontakt per WhatsApp
Häufig gestellte Fragen
Ferienhaus- und Parkbewertungen
Bewertungen und Erfahrungen zum
Ferienhaus "Seewind"
Beoordelingen en ervaringen over de
Vakantiehuis "Seewind"
Informieren Sie sich gerne bzgl. der vielen (guten) Erfahrungen und Empfehlungen vorheriger Landal-Parkbesucher im Strandpark Duynhille auf Holiday-Check
Lees meer over de vele (goede) ervaringen en aanbevelingen van eerdere bezoekers van Landal Park op Strandpark Duynhille op Vakantie-Check
Informationen zum Strandpark Duynhille
Wenn Sie sich über den QR-Code die dazugehörige App von Landal herunterladen, erhalten Sie weitere vielfältige Informationen über den Strandpark Duynhille (Parkplan, Speisekarte des Restaurants im Park, Services, etc.) und können Bedienungsanleitungen zu den technischen Einrichtungen des Ferienhauses Seewind (Schelpenrode 6) einsehen.
Als je de bijbehorende Landal app downloadt via de QR-code, krijg je allerlei informatie over Strandpark Duynhille (parkplattegrond, menukaart van het restaurant op het park, services, etc.) en kun je handleidingen bekijken voor de technische faciliteiten van vakantiehuis Seewind (Schelpenrode 6).
Parkordnung Duynhille
Zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Vertrag zwischen dem Feriengast und dem Unternehmer gelten, bildet die Park-Ordnung ein Ganzes. Die ordnungsgemäße Einhaltung der Park-Ordnung gewährleistet die Sicherheit unserer Gäste. Wir hoffen daher auf Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.
Alle in der Park-Ordnung verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
An- und Abreise
Die Zeit, ab der die Unterkunft verfügbar ist, ist in den Ankunftsinformationen angegeben.
Besucher
Besucher sind willkommen und sollten sich bei der Ankunft an der Rezeption des Parks melden. Es wird erwartet, dass sie den Park vor 23:00 Uhr verlassen haben. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur mit Zustimmung des Park Managers möglich. Sollten Besucher übernachten wollen, muss dies an der Rezeption des Parks gemeldet werden. Sie werden als Gäste registriert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Gäste abzulehnen. Besucher müssen die Regeln der Park-Ordnung einhalten. Die Gäste des Feriengastes müssen die gleichen Bedingungen und Regeln einhalten wie der Feriengast. Der Feriengast muss sicherstellen, dass seine Gäste die für sie relevanten Regeln kennen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Resort-
Ordnung enthalten sind.
Energie (Wasser/Strom)
Je nach Park und sogar je nach Campingplatztyp kann es unterschiedliche maximale Stromstärken geben. Bei der Buchung eines Stellplatzes wird angezeigt, wie viel Strom zur Verfügung steht. Der Gast muss sicherstellen, dass die verwendeten elektrischen Geräte diese Menge nicht überschreiten.
Im Falle eines Stromausfalls überprüft der Gast zunächst seine eigenen Sicherungen und die Sicherung im Schaltschrank, bevor er den Außendienst/Service anruft. Bei einem Stromausfall müssen die Elektrogeräte abgeschaltet werden, sofern sie nicht automatisch abgeschaltet werden.
Es ist nicht gestattet, Strom aus Toilettengebäuden oder anderen (öffentlichen) Gebäuden oder Objekten wie Laternenpfählen zu entnehmen.
Es ist nicht gestattet, ein Elektroauto außer auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen zu laden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer möglichen Zurückhaltung der Kaution führen.
Einrichtungen des Parks
Die Nutzung der Einrichtungen des Parks erfolgt auf eigene Gefahr. Fußball- und andere Ballspiele sind nur an den dafür vorgesehenen Orten gestattet.
Nutzung der Unterkunft
Jede Unterkunft hat ihre eigene persönliche Ausstattung. Es ist nicht gestattet, die zur
Unterkunft gehörenden Möbel ins Freie mitzunehmen. (Garten-)Möbel dürfen nicht in andere Unterkünfte verlegt werden.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre unmittelbare Umgebung sauber und
ordentlich zu halten. Abfälle müssen immer in den entsprechenden Behältern oder Abfallbehältern deponiert werden.
Wenn der Gast nicht in der Unterkunft anwesend ist, müssen alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Spielzeug usw. um die Unterkunft herum (und bei Campingplätzen in der Unterkunft ) aufgeräumt, verstaut und außer Sichtweite gebracht werden. Fahrräder dürfen nicht gegen die Unterkunft gelehnt werden.
Es ist nicht gestattet, Partyzelte in der Nähe von Unterkünften (einschließlich Campingplätzen) ohne die Erlaubnis des Park Managers oder des Sicherheitspersonals aufzustellen.
Drohnen sind ohne die Erlaubnis des Park Managers oder des Sicherheitspersonals nicht erlaubt.
Haustiere
Soweit Haustiere im Park erlaubt sind, gilt folgendes:
Haustiere, die nicht in Käfigen gehalten werden, müssen jederzeit an der Leine gehalten werden - außer innerhalb einer Unterkunft - und dürfen die anderen Gäste des Parks nicht belästigen.
Haustiere müssen sich in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten. Wenn es keine solchen Bereiche gibt, müssen die Haustiere zu den zulässigen Bereichen außerhalb des Parks gebracht werden. Bei "Unfällen" muss die Begleitperson des Tieres für die Beseitigung der Verunreinigung sorgen.
Haustiere sind in öffentlichen Bereichen des Parks wie Schwimmbädern, Restaurants, Supermärkten usw. nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Gäste sind für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Mitnahme und des Aufenthalts von Haustieren verantwortlich.
Hygiene und Versorgung
Es ist nicht gestattet, Vögel oder andere Tiere, mit Ausnahme von Haustieren, im Park zu füttern. Aus
hygienischen Gründen und zur Vorbeugung von Schädlingen ist es strengstens verboten, Lebensmittel im Park zu hinterlassen.
Der Abfall muss in den entsprechenden (getrennten) Behältern entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, Abfälle neben den Behältern oder an anderer Stelle im Park abzulegen. Der Abfall muss in geschlossene Plastikbeutel verpackt werden.
Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Teppiche usw. dürfen nicht im Park zurückgelassen werden, es sei denn, der Park Manager hat dies in einem bestimmten Bereich genehmigt.
Die Entsorgung von Grünabfällen (Schnittgut und Stecklinge) in den Behältern ist nicht gestattet.
Es ist verboten, Blumen zu pflücken, Äste oder Sträucher herauszuziehen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Das Graben von Löchern und die Beschädigung öffentlicher Grünflächen ist ebenfalls nicht gestattet.
Urinieren in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet und kann zu einer Zurückhaltung der Kaution führen.
Inbetriebnahme des Platzes
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Anweisungen bezüglich der Platzierung von
Campingausrüstung zu erteilen (oder erteilen zu lassen).
Das Abwasser muss immer in einem dafür vorgesehenen Behälter gesammelt werden.
Wenn ein Ablauf vorhanden ist, muss dieser verwendet werden.
Das Ablassen von Abwasser außerhalb der ausgewiesenen Ablassstelle ist strengstens verboten.
Nutzung und Rückgabe von Schlüsseln, Karten usw.
Bei Verlust von Schlüsseln/Karten etc. werden die Kosten in Rechnung gestellt. (Für Schlüssel ist dies ein Betrag von 115,00 €). Es ist nicht gestattet, Schlüssel und/oder Ausweise, die in Gebrauch sind, an andere Personen als an (Mit-)Feriengäste weiterzugeben.
Bei der Abreise müssen alle Schlüssel, die die Gäste für ihre Unterkunft erhalten haben, an der Rezeption des Parks abgegeben werden.
(Nacht-)Ruhe und Belästigung
Die Gäste des Parks müssen sich ordentlich verhalten und alles unterlassen, was für den Unternehmer oder
andere Gästen vernünftigerweise als Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Belästigung empfunden werden könnte.
Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Gäste müssen die Ruhezeiten in der Nacht strikt einhalten. Dazu gehören auch keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche. Motorisierte Fahrzeuge dürfen während dieser Zeit nicht benutzt werden.
Es ist nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen oder verursachen können, so zu verwenden, dass Belästigung entsteht. Durch die Entgegennahme einer Beanstandung eines anderen Gastes liegt die Belästigung grundsätzlich vor.
Öffentlicher Alkoholkonsum ist verboten, ein Gast darf keine offenen Flaschen und/oder Dosen mit alkoholischen Getränke außerhalb der Unterkunft mit sich führen, außer auf der zur Unterkunft gehörenden Terrasse".
Die meisten Parks verfügen auch über einen Sicherheitsdienst. Anweisungen des Personals (einschließlich des Sicherheitsdienstes) sind unverzüglich zu befolgen.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, ab 08.00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Unterkunft
durchzuführen (oder durchführen zu lassen).
Dringende Störungen, die an die Rezeption des Parks gemeldet werden, werden schnellstmöglich behoben.
Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt, die gemieteten Unterkünfte zur Besichtigung zu betreten und/oder Wartungsarbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Darüber hinaus hat der Unternehmer das Recht, Gebäude und Anlagen für Wartungsarbeiten vorübergehend stillzulegen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Unternehmer hat einen solchen Besuch rechtzeitig anzukündigen. In dringenden Fällen kann der Unternehmer von einer solchen Mitteilung absehen.
Parken
Im Allgemeinen ist pro Unterkunft ein Kraftfahrzeug zulässig, sofern nicht anders angegeben.
Kraftfahrzeuge von Besuchern sind nicht erlaubt. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die in einem Park geltende Parkregelung zu ändern.
Das Parken erfolgt in den dafür vorgesehenen Bereichen.
Wenn es gestattet ist, ein Kraftfahrzeug neben einem Campingplatz zu parken, muss es innerhalb des Platzes geparkt werden. Das Parken auf leeren Stellplätzen ist nicht gestattet.
Das Parken auf den Straßen ist jederzeit verboten.
Bei Verstoß gegen diese Parkregeln behält sich der Unternehmer das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und/oder eine Radkralle anzubringen. Die Kosten dafür trägt der betreffende Gast.
Post/Telefon
Die eingehende Post wird in alphabetischer Reihenfolge (nach Nachnamen) in den Briefkästen an der Rezeption des Resorts in den dafür vorgesehenen Fächern hinterlegt. Die Abholung der Post liegt in der Verantwortung des Gastes. Der Unternehmer haftet nicht für verlorene oder beschädigte Postsendungen.
Sanitäre Einrichtungen
Es ist nicht gestattet, Toilettengebäude auf dem Gelände für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind, zu nutzen. Die gemeinschaftlichen Toilettengebäude werden mehrmals täglich gereinigt. Vom Gast wird erwartet, dass er die Gebäude nach der Nutzung sauber verlässt.
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
Sicherheitsanforderungen
Der Gast ist verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen.
Im Hinblick auf Katastrophen und die Versorgung (durch Rettungsdienste) müssen Wege, Zufahrtswege und Sperrschranken immer frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben.
Es ist nicht gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen und/oder das Waschen von Kraftfahrzeugen im Park
durchzuführen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Möglichkeit dazu angeboten.
Es ist verboten, beschädigte oder schrottreife Autos, Anhänger oder andere Fahrzeuge und/oder Boote sowie andere Waren oder Stoffe, die auf dem Gelände außer Betrieb genommen wurden, zu parken oder zu lagern.
Im Park gelten die üblichen Verkehrsregeln. Abweichend hiervon beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Park für
alle Fahrzeuge 10 km pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Es sind nur zielgerichtete Fahrten zum bzw. vom Ferienhaus gestattet. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorrang.
Es ist verboten, Roller, Mopeds, Elektroroller und/oder andere Elektrofahrzeuge im Park zu benutzen
(ausgenommen behindertengerechte Autos und/oder Roller). In besonderen Fällen kann nach Ermessen des Managers des Parks eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Freistellung gilt nur, wenn sie schriftlich erfolgt ist.
Offenes Feuer ist im Park strengstens verboten. Das Anzünden von Kerzen ohne anwesende Personen, das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten und
Streichhölzern ist aufgrund von Brandgefahr verboten. Brennbare und/oder explosive Stoffe sind ebenfalls verboten.
Die Verwendung eines Grills im Park ist gestattet, sofern er mindestens 3 Meter Abstand
zu Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft aufweist. Für den Notfall
muss außerdem ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in unmittelbarer Nähe des Grills zur Verfügung stehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen (z.B. extreme Dürre) zu
untersagen.
Aufgrund der Brandgefahr dürfen Einweggrills erst nach dem Löschen und Abkühlen in den entsprechenden Behältern entsorgt werden.
Strom-, Gas- und/oder Wasseranlagen, die Sie selbst mitgebracht haben, müssen den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen.
Bei der Anmietung eines Stellplatzes ist die Verwendung von Gasflaschen (Propan oder Butan) mit einem Maximum von 45 Liter pro Flasche und einem Maximum von 2 Flaschen pro Campingausrüstung erlaubt. Diese Flaschen müssen außerhalb der Campingausrüstung platziert werden und dürfen nicht vergraben werden. Es muss immer für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Die Verwendung von Gasflaschen liegt in der Verantwortung des Gastes, der sie benutzt.
LPG-Tanks, die nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs verwendet werden, sind verboten. Auch die Erwärmung von Öl ist verboten.
Gasschläuche dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Butangasschläuche (schwarz) und
Propangasschläuche (orange) dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Gasdruckregler dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Der Unternehmer ist berechtigt, dies überprüfen zu lassen, in diesem Fall ist der (Mit-)Feriengast zur Mitwirkung auf erstes Anfordern verpflichtet. Sollte ein Brand aus irgendeinem Grund ausbrechen, muss der Gast unverzüglich Alarm schlagen, damit das Feuer schnellstmöglich gelöscht werden kann.
Es ist außerdem verboten:
• außerhalb der Unterkunft und/oder außerhalb der gastronomischen Einrichtungen Alkohol zu
konsumieren;
• Wannen mit einem Durchmesser von mehr als 120 Zentimetern oder einer Höhe von mehr als 25
Zentimetern einzubringen oder aufzustellen;
• (weiche) Drogen zu konsumieren oder zu besitzen;
• Zapfanlagen mit Druckluftflaschen im oder am Ferienhaus aufzubewahren;
• Waffen mit sich zu führen ist gesetztlich verboten.
Verlorene/gefundene Objekte
Fundsachen können an der Rezeption des Parks abgegeben werden. Auf Wunsch eines bereits abgereisten Gastes kann die verlorengegangene Sache auf eigene Gefahr und Kosten (per Nachnahme) an ihn übermittelt werden. Der Unternehmer haftet in keinem Fall für Schäden an einem gefundenen Objekt.
Wenn sich der Besitzer einer gefundenen Objekts nicht innerhalb eines Monats nach Fund des Objekts meldet, ist davon auszugehen, dass der Besitzer den Besitz des gefundenen Objekts aufgegeben hat.
Entfernung vom Gelände/Verweigerung des Zugangs
Alle Gäste sind verpflichtet, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der
Park-Ordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften strikt einzuhalten und die
Anweisungen der Mitarbeiter des Unternehmens und/oder des anwesenden Sicherheitspersonals in jeglicher Form und in welchem Zusammenhang auch immer strikt zu befolgen. Dies gilt auch für die Regeln der Nutzung der Einrichtungen.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals hat der Unternehmer das Recht, den Gast aus dem Park zu verweisen und weiteren Zugang zum Park zu verweigert, ohne dass der Feriengast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung und/oder Rabatt auf die gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Ersatz des durch die Verletzung verursachten Schadens zu verlangen. Im Allgemeinen wird zuerst eine Verwarnung erfolgen. In
dringenden Fällen kann nach Ermessen des Unternehmers darauf verzichtet werden und der Gast wird unverzüglich verwiesen und der Zugang zum Park verweigert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, im
Falle einer (ersten) Verwarnung eine zusätzliche Anzahlung vom Feriengast zu verlangen. Wird diese zusätzliche
Anzahlung nicht sofort geleistet, hat der Unternehmer das Recht, den Gast, der die Abmahnung erhalten hat, aus dem Park zu verweisen und ihm den Zugang zum Resort zu verweigern.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die geltende Parkordnung wird grundsätzlich zunächst eine Verwarnung ausgesprochen und, falls diese bei Ankunft im Park noch nicht erfolgt ist, eine zusätzliche Kaution von bis zu 500 € pro Person fällig. Der Unternehmer ist berechtigt, die oben genannten Schäden mit der (zusätzlichen) Kaution zu verrechnen.
Folgen von Regelverstößen und/oder Nichteinhaltung von Anweisungen
• Im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die geltende Parkordnung wird grundsätzlich zunächst eine Verwarnung ausgesprochen und, sofern dies nicht bereits bei der
Ankunft im Park geschehen ist, eine zusätzliche Kaution in Höhe von maximal 500,= € pro Person
erhoben. Diese erste Verwarnung erfolgt schriftlich.
• Ist ein Verstoß nach Ansicht des Unternehmers so schwerwiegend, dass ihm die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit
sofortiger Wirkung (auch ohne vorherige Verwarnung) zu kündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrags
und des sofortigen Verlassens des Parks verhängt der Unternehmer gegen den Feriengast und andere
Feriengäste ein Parkverbot, das für alle Parks des Unternehmers gilt. Die gesamte Gruppe (oder Familie)
wird dann sofort aus dem Park entfernt und der Zutritt verweigert, ohne dass der Reisepreis
einschließlich der zusätzlichen Kosten erstattet wird. Im Falle der Kündigung des Vertrags und des
sofortigen Verlassens des Parks verhängt der Unternehmer gegen den Feriengast und andere
Feriengäste ein Parkverbot, das für alle Parks des Unternehmers gilt. In diesem Fall wird dies an Ort und
Stelle schriftlich mitgeteilt.
• Bei einer (ersten) Verwarnung muss der Feriengast bzw. einer der Mitferiengäste unterschreiben (auch im Namen der Gruppe oder der Familie). Die Nichtunterzeichnung wird als Weigerung angesehen, sich an die Regeln des Parks zu halten, und kann dazu führen, dass der Unternehmer den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kündigt und den Zugang ohne Rückerstattung des bezahlten Reisepreises verweigert.
Unvorhergesehene Fälle
In Fällen, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Park-Ordnung geregelt sind, gilt niederländisches Recht.